Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ) zum Datenschutz
Allgemeine Fragen
Betrifft mein Unternehmen das überhaupt?
Ja, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kombination mit dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) gilt für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. (§ 1 BDSG )
Und wenn mein Unternehmen den Datenschutz ignoriert?
Das ist keine gute Idee, denn die Landesaufsichtsbehörden nehmen unangekündigt Kontrollen vor.
Unzufriedene Kunden oder Mitarbeiter könnten entsprechende Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde vornehmen. (Art. 77 DSGVO)
Auch Konkurrenzunternehmen könnten es nicht gut finden, dass Ihr Unternehmen diesen unlauteren Wettbewerbsvorteil nutzt.
Die Sanktionen beim Verstoß gegen den Datenschutz sind abschreckend! (Art. 83 DSGVO)