Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ) zum Datenschutz
Allgemeine Fragen
Betrifft mein Unternehmen das überhaupt?
Ja, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kombination mit dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) gilt für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. (§ 1 BDSG )
Und wenn mein Unternehmen den Datenschutz ignoriert?
Das ist keine gute Idee, denn die Landesaufsichtsbehörden nehmen unangekündigt Kontrollen vor.
Unzufriedene Kunden oder Mitarbeiter könnten entsprechende Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde vornehmen. (Art. 77 DSGVO)
Auch Konkurrenzunternehmen könnten es nicht gut finden, dass Ihr Unternehmen diesen unlauteren Wettbewerbsvorteil nutzt.
Die Sanktionen beim Verstoß gegen den Datenschutz sind abschreckend! (Art. 83 DSGVO)
Wann existiert ein Auskunftsrecht der betroffenen Person?
Wann existiert kein Auskunftsrecht der betroffenen Person? (§ 34 BDSG)
Datenschutzbeauftragter
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte? (Art. 39 DSGVO)
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten? (§ 38 BDSG)
Informationspflicht
Wann existiert eine Pflicht zur Information der betroffenen Person?
Wann existiert keine Pflicht zur Information der betroffenen Person? (§ 32 BDSG)
Personenbezogene Daten (pbD)
Was sind personenbezogene Daten?
Welches sind besondere Kategorien personenbezogener Daten? (Art. 9 und 4 DSGVO)
Grundsätzlich ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt.
Sie ist nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist (§ 48 BDSG)
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten u.a. ist dann zulässig, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat.
Wie ist mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten zu verfahren? (§ 48 BDSG)
Wie ist die Datenverarbeitung für Beschäftigungsverhältnisse geregelt? (§ 26 BDSG)