§ 62 - Auftragsverarbeitung
§ 63 - Gemeinsam Verantwortliche
§ 64 - Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66 - Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67 - Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68 - Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69 - Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (← Art. 30 DSGVO)
§ 71 - Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72 - Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73 - Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74 - Verfahren bei Übermittlungen
§ 75 - Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76 - Protokollierung
§ 77 - Vertrauliche Meldung von Verstößen