Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel31

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


EU-DSGVO

Kapitel 4 - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel04/artikel31.1518433270.txt.gz · Zuletzt geändert: 12.02.2018 12:01 von Administrator