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wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_c:c1:c1_6
C1.6 Transparenz

Das Gewährleistungsziel Transparenz bezeichnet die Anforderung, dass in einem unterschiedlichen Maße sowohl Betroffene (B1.1 Transparenz für Betroffene), als auch die Betreiber von Systemen (B1.22 Überwachung der Verarbeitung) sowie zuständige Kontrollinstanzen (B1.8 Rechenschafts- und Nachweisfähigkeit) erkennen können, welche Daten wann und für welchen Zweck bei einer Verarbeitungstätigkeit erhoben und verarbeitet werden, welche Systeme und Prozesse dafür genutzt werden, wohin die Daten zu welchem Zweck fließen und wer die rechtliche Verantwortung für die Daten und Systeme in den verschiedenen Phasen einer Datenverarbeitung besitzt. Transparenz ist für die Beobachtung und Steuerung von Daten, Prozessen und Systemen von ihrer Entstehung bis zu ihrer Löschung erforderlich und eine Voraussetzung dafür, dass eine Datenverarbeitung rechtskonform betrieben und in diese, soweit erforderlich, von betroffenen Personen informiert eingewilligt werden kann (B2 Einwilligungsmanagement). Transparenz der gesamten Datenverarbeitung und der beteiligten Instanzen kann dazu beitragen, dass insbesondere betroffene Personen und Kontrollinstanzen Mängel erkennen und ggf. entsprechende Änderungen an der Verarbeitung einfordern können.

wiki/standard-datenschutzmodell/v20/teil_c/c1/c1_6.txt · Zuletzt geändert: 12.03.2020 09:51 von Administrator