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wiki:erwaegungsgruende:erwgr001

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Erwägungsgründe (ErwG)

Erwägungsgrund 1 - Datenschutz als Grundrecht

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr001.1518961243.txt.gz · Zuletzt geändert: 18.02.2018 14:40 von Administrator