Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Navigation


Startseite
Impressum
Datenschutzerklärung


Folgen Sie uns auf
Twitter und Facebook.

wiki:erwaegungsgruende:erwgr015

ErwGr

Erwägungsgrund 15 - Technologieneutralität

1 Um ein ernsthaftes Risiko einer Umgehung der Vorschriften zu vermeiden, sollte der Schutz natürlicher Personen technologieneutral sein und nicht von den verwendeten Techniken abhängen. 2 Der Schutz natürlicher Personen sollte für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten ebenso gelten wie für die manuelle Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn die personenbezogenen Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. 3 Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr015.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:20 von Administrator