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wiki:erwaegungsgruende:erwgr076

ErwGr

Erwägungsgrund 76 - Risikobewertung

1 Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person sollten in Bezug auf die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung bestimmt werden. 2 Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr076.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:32 von Administrator