Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Navigation


Startseite
Impressum
Datenschutzerklärung


Folgen Sie uns auf
Twitter und Facebook.

wiki:erwaegungsgruende:erwgr059

ErwGr

Erwägungsgrund 59 - Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Betroffenen

1 Es sollten Modalitäten festgelegt werden, die einer betroffenen Person die Ausübung der Rechte, die ihr nach dieser Verordnung zustehen, erleichtern, darunter auch Mechanismen, die dafür sorgen, dass sie unentgeltlich insbesondere Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Berichtigung oder Löschung beantragen und gegebenenfalls erhalten oder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann. 2 So sollte der Verantwortliche auch dafür sorgen, dass Anträge elektronisch gestellt werden können, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden. 3 Der Verantwortliche sollte verpflichtet werden, den Antrag der betroffenen Person unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zu beantworten und gegebenenfalls zu begründen, warum er den Antrag ablehnt.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr059.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:29 von Administrator