Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Navigation


Startseite
Impressum
Datenschutzerklärung


Folgen Sie uns auf
Twitter und Facebook.

wiki:erwaegungsgruende:erwgr165

ErwGr

Erwägungsgrund 165 - Keine Beeinträchtigung des Status der Kirchen und religiösen Vereinigungen

Im Einklang mit Artikel 17 AEUV achtet diese Verordnung den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren bestehenden verfassungsrechtlichen Vorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr165.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:46 von Administrator