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wiki:erwaegungsgruende:erwgr132

ErwGr

Erwägungsgrund 132 - Sensibilisierungsmaßnahmen und spezifische Maßnahmen

Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr132.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:39 von Administrator