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wiki:erwaegungsgruende:erwgr014

ErwGr

Erwägungsgrund 14 - Keine Anwendung auf juristische Personen

1 Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. 2 Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr014.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:20 von Administrator