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wiki:erwaegungsgruende:erwgr014

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ErwGr

Erwägungsgrund 14 - Keine Anwendung auf juristische Personen

1 Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. 2 Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr014.1521283696.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.03.2018 11:48 von Administrator