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wiki:erwaegungsgruende:erwgr079

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ErwGr

Erwägungsgrund 79 - Zuteilung der Verantwortlichkeit

Zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie bezüglich der Verantwortung und Haftung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bedarf es – auch mit Blick auf die Überwachungs- und sonstigen Maßnahmen von Aufsichtsbehörden – einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten durch diese Verordnung, einschließlich der Fälle, in denen ein Verantwortlicher die Verarbeitungszwecke und -mittel gemeinsam mit anderen Verantwortlichen festlegt oder ein Verarbeitungsvorgang im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt wird.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr079.1521281539.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.03.2018 11:12 von Administrator